Nach dem Steuerberatungsgesetz hat der Steuerberater die Aufgabe, seine Auftraggeber in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten, zu vertreten und ihnen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Die steuerliche Beratung ist deshalb vor allem eine vorausschauende Konzeptions- und Gestaltungsberatung.
Der Steuerberater gibt auch über andere Rechtsgebiete wie zum Beispiel gesellschaftsrechtliche Fragen, allgemeine Zivilrechtsfragen und im Familien- und Erbrecht Beurteilungen ab.
Auch in seiner betriebswirtschaftlichen Beratung ist der Steuerberater aufgrund des Berufsrechts alleine dem Interesse des Mandanten verpflichtet. Die im Rahmen seiner Tätigkeit anfallenden Informationen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Daten und Informationen können nicht ohne besonderen Auftrag an Dritte, z.B. an Behörden oder Kreditinstitute, gelangen.
Immer mehr Menschen wagen den Schritt in die berufliche Selbständigkeit, d.h. sie gründen Unternehmen oder arbeiten freiberuflich. Mit diesem Schritt sind naturgemäß Chancen und Risiken verbunden. Die qualifizierte Beratung durch den Steuerberater hilft in den vier Phasen der Existenzgründung: Prüfung auf Realisierbarkeit, Festlegung der Unternehmensziele, Erstellung einer Durchführbarkeitsstudie, Einleitung der erforderlichen Maßnahmen.
Der Steuerberater tritt als sachverständiger Gutachter in gerichtlichen Verfahren auf. Sein Urteil wird in Zivilgerichts- verfahren und allen anderen Gerichtsbarkeiten in Anspruch genommen. Er wirkt auch in Schiedsgerichts- und Insolvenzverfahren mit und erstellt Gutachten bei Unternehmensbewertungen und bei Auseinandersetzungen von Gesellschaftern.
Der Steuerberater wirkt bei der Durchsetzung des Steuerrechts umfassend mit. Er vertritt seine Mandanten vor den Finanzbehörden, den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Er berät und vertritt sie in Steuerstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten, in dem zulässigen Umfang auch vor Strafverfolgungsbehörden und Gerichten.
Neben der Beratung von Unternehmen gehört zu den Aufgaben des Steuerberaters auch die Durchführung freiwilliger Prüfungen, insbesondere die Abschlussprüfung solcher Unternehmen, für die keine Pflichtprüfung vorgeschrieben ist. Dabei prüft der Steuerberater die Buchführung, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und eventuell den Anhang sowie Lagebericht wie bei einer Pflichtprüfung. Auch Sonderprüfungen wie Unterschlagungs- und Bestandsprüfungen können dazugehören.
Der vereidigte Buchprüfer kann darüber hinaus Handelsrechtliche Jahresabschlussprüfungen für mittelgroße GmbHs sowie Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung durchführen.
Das Steuerbüro FRANK & WEIMANN GMBH wurde 1990 von Ursula Frank gegründet und wird seit 2018 von Ursula Frank, Christopher Frank und Alexander Weimann geführt. Das sympathische Team besteht aus acht qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte), in unserer Kanzlei wird auch russisch und polnisch gesprochen. Ergänzt wird unser Team regelmäßig durch Praktikanten und Auszubildende, die Erfahrungen in unserem Berufsfeld sammeln möchten und zu Fachpersonal ausgebildet werden.
Zum umfassenden Service gehören die persönliche Beratung und Erstellung in allen Steuerarten – für Privatpersonen, Firmen aller Branchen, Fachrichtungen und Rechtsformen (Einzelfirmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften) sowie Selbständige und Freiberufler.
Die wichtigsten Informationen zu unserem Angebot finden Sie im Bereich Leistungen.
Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Frank & Weimann Steuerberatungsgesellschaft
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